Fachpsychologen für Psychotherapie mit Praxisbewilligung sind bei allen Krankenkassen anerkannt (Anerkennung durch santésuisse).
Da wir selbstständig arbeiten, können die Kosten im Moment noch nicht über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden (Zusatzinfo).
Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen die meisten Krankenkassen bei Krankheitsbefund - in Abhängigkeit der Krankenkasse und des Zusatzversicherungstyps - einen Beitrag an die Psychotherapiekosten. Ihre Kasse gibt Ihnen dazu gerne Auskunft! In diesem Dokument finden Sie detaillierte Angaben.
In besonderen Fällen werden die Kosten durch die oben genannten Kostenträger übernommen. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei den betreffenden Stellen nach.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr besteht die Möglichkeit bei einer bestehenden Verfügung mit der IV abzurechnen.
Jeder Therapeut verrechnet seine Arbeit nach Zeitaufwand; gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft zu unseren Behandlungstarifen.