Unser Psychiater und psychologischen Psychotherapeuten mit Praxisbewilligung im Kanton Zürich sind bei allen Krankenkassen anerkannt und zur Abrechnung via obligatorischer Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen.
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einem:r Psychiater:in, einen:r Allgemeinmediziner:in, einem:r Kinderarzt:in oder einem:r Facharzt:in für psychosomatische Medizin angeordnet werden.
Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen die meisten Krankenkassen bei Krankheitsbefund - in Abhängigkeit der Krankenkasse und des Zusatzversicherungstyps - einen Beitrag an die Psychotherapiekosten. Ihre Kasse gibt Ihnen dazu gerne Auskunft!
In besonderen Fällen werden die Kosten durch die oben genannten Kostenträger übernommen. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei den betreffenden Stellen nach.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr besteht die Möglichkeit bei einer bestehenden Verfügung mit der IV abzurechnen.